Wissenswertes rund um die Badekur (AVL) und Antragstellung

Was ist eine Badekur?

Die Badekur (auch "offene Badekur", "ambulante Vorsorgeleistung" oder "Vorsorgekur" genannt) findet in einem anerkannten Kurort in Deutschland oder Europa statt, wenn ambulante Maßnahmen am Wohnort nicht ausreichen oder ohne Erfolg durchgeführt wurden. 

Auch falls Therapien am Wohnort wegen besonderer beruflicher oder familiärer Umstände nicht durchgeführt werden können und die vorübergehende Herausnahme des Versicherten aus dem sozialen Umfeld medizinisch angezeigt ist, kommt eine Badekur in einem wohnortfernen Kurort in Betracht.

Anerkannte Kurorte zeichnen sich durch das Vorhandensein natürlicher Heilmittel aus, z.B. Heilquellen oder besonderes Klima.  Vor Ort legt der Kurarzt die Anwendungen fest, z.B. Moorbäder, Moorpackungen, Krankengymnastik, Massagen, Inhalationen, Elektrotherapie, etc..

Bei einer Badekur suchen Sie Kurort, Unterkunft und Verpflegung selbst aus.

Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich! 

Warum spricht man heute von einer "ambulanten Vorsorgeleistung"?

Die Begriffe  "Badekur", "ambulante Badekur" oder "offene Badekur" wurden offiziell aus dem Sprachgebrauch gestrichen und durch die "ambulante Vorsorgeleistung" ersetzt: "Badekur" -> "ambulante Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort".

Hintergrund ist, dass der jahrzehntelang verwendete Begriff "Badekur" dem medizinisch hochwertigen Charakter der ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten nicht mehr entspricht.

Die ambulante Vorsorgeleistung findet nicht am Wohnort statt - wie es der Begriff „ambulant“ vermuten lassen könnte - sondern wohnortfern in einem anerkannten Kurort in Deutschland oder Europa.

Wozu dient eine Badekur?

In einer Badekur können Beschwerden und Erkrankungen gezielt behandelt oder im Vorfeld vermieden werden. Sie bekommen die Möglichkeit, sich ununterbrochen, über einen längeren Zeitraum und mit medizinischer Hilfe intensiv auf Ihre Genesung oder Gesunderhaltung zu konzentrieren. Die Herausnahme aus dem sozialen Umfeld und die neue Umgebung können dazu beitragen, Ihren Gesundheitszustand zu verbessern.

Stärken Sie Ihre Gesundheit und gönnen Sie sich eine Kur!

Was sind die Vorteile einer Badekur gegenüber anderen Kurformen?

Sie dürfen sich den Ort und den Zeitraum der Kurmaßnahme innerhalb der vorgegebenen Frist (meist innerhalb von 6 Monaten) selbst aussuchen. Es muss sich dabei um einen anerkannten Kurort handeln.

Falls Ihr Partner ebenfalls eine Genehmigung für eine Badekur erhalten hat, können Sie gemeinsam in Kur fahren. Dies ist bei anderen Kuren normalerweise nicht der Fall.

Erfahrungsgemäß findet im Rahmen einer Badekur im Vergleich zu anderen Kurformen mehr Einzeltherapie als Gruppentherapie statt, was für Ihren Therapieerfolg ausschlaggebend sein kann.

Wann ist eine Badekur notwendig?

Eine Badekur eignet sich für jeden, der etwas für seine Gesundheit tun möchte:

  • bei Schwächung der Gesundheit und zur Krankheitsverhütung,

  • zur Vermeidung der Verschlimmerung behandlungsbedürftiger Krankheiten.

Somit kann eine Badekur immer beantragt werden!

Wer hat Anspruch auf eine Badekur?

Grundsätzlich haben alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, d.h. auch mitversicherte Ehepartner, Rentner, Jugendliche und Kinder ab 18 Jahre, Anspruch auf diese Leistung.

Gegebenenfalls kann ein anderer Leistungsträger (Rentenversicherung, private Krankenversicherung, Unfallversicherung) zuständig sein. Dies gilt insbesondere für aktive Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung eingeschränkt oder gefährdet ist. Sobald andere Sozialleistungsträger zuständig sind, besteht kein Anspruch zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.

Gerne klären wir für Sie die Zuständigkeit!

Welchen Anspruch auf eine Kur haben pflegende Angehörige?

Seit dem 01.01.2019 gilt ein neues Pflegegesetz und stärkt pflegende Angehörige: Wer einen Angehörigen pflegt, hat ab sofort größere Chancen, eine Kur bewilligt zu bekommen. Denn nur wer selbst gesund bleibt, kann seinen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen.

Wie lange dauert eine Badekur?

Badekuren dauern in der Regel 14 oder 21 Tage. Wir empfehlen Ihnen den Kuraufenthalt von drei Wochen, um den größtmöglichen gesundheitlichen Erfolg zu erzielen. 

Eine Verlängerung ist möglich, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

Wo kann eine Badekur durchgeführt werden?

Bei einer Badekur können Sie den Kurort und die Unterkunft frei wählen! Es stehen Ihnen über 350 anerkannte Kurorte in Deutschland und ca. 800 in Europa zur Auswahl. Anerkannte Kurorte zeichnen sich durch das Vorhandensein natürlicher Heilmittel aus, z.B. durch Thermalwasser, Moor oder besonderes Klima.

Gerne sind wir Ihnen bei der Wahl des Kurorts behilflich!

Was ist die "Kur der kurzen Wege"?

Kuramed legt Wert auf die "Kur der kurzen Wege". Dabei sind Unterkunft, Verpflegung und Therapie unter einem Dach bzw. in wenigen Schritten erreichbar, um für Sie den maximalen Kurerfolg zu erzielen.

Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei einer bewilligten ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort? 

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die kurärztliche Behandlung in voller Höhe und 90% der Kurmittelkosten (für die vom Kurarzt verordneten Anwendungen), sofern keine Befreiung vom Eigenanteil vorliegt (ansonsten sogar 100%). Die Höhe der erstattungsfähigen Kurmittelkosten kann je nach Krankenkasse und Bundesland variieren.

Zu den übrigen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten und ggf. Kurtaxe kann ein pauschaler Zuschuss von maximal 16,- € pro Kurtag gewährt werden.

Dieser Krankenkassenzuschuss (max. 224,- € bei 14 Tagen / max. 336,- € bei 21 Tagen) muss normalerweise von Ihnen vorgeleistet werden und kann nach Kurende von Ihrer Krankenkasse an Sie erstattet werden. KURAMED bietet Ihnen vor Kurbeginn die Abtretung dieses Kurzuschusses an und geht für Sie in Vorleistung.

Welche Kosten kommen auf mich zu? (Voraussetzung ist die Bewilligung der Kurmaßnahme!)

Der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10% für die verordneten Kuranwendungen ist abhängig von der Anzahl und Art der Verordnungen durch den Kurarzt. Somit kann der Eigenanteil nicht vorhergesagt werden. Falls Sie von der Zuzahlung befreit sind, fällt kein Eigenanteil für die verordneten Anwendungen an.

In der Regel fällt eine Verordnungsgebühr in Höhe von 10,- € pro Verordnung an (meist einmalig während der gesamten Kur, also nicht täglich).

Bei Auslandskuren kann eine geringe Verwaltungskostenpauschale von der Krankenkasse erhoben werden.

Gegebenenfalls fällt die ortsübliche Kurtaxe an. 

Kann ich meine Kurkosten steuerlich geltend machen?

Kosten für eine ambulante Vorsorgeleistung können bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Voraussetzung ist die Bewilligung der Kur seitens des Sozialversicherungsträgers oder die Bescheinigung der Notwendigkeit der Kur eines Amtsarztes vor Kurbeginn.

Kurkosten, welche die Krankenkasse nicht übernimmt oder welche sie lediglich bezuschusst, können steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Kosten die "zumutbare Belastung" des Steuerpflichtigen übersteigen. Die zumutbare Belastung ist der Eigenanteil, den der Steuerzahler aufbringen muss, bevor sich eine außergewöhnliche Belastung steuermindernd auswirken kann -  je nach Familienstand und Einkommen liegt dieser zwischen 1% und 7% seines jährlichen Bruttoeinkommens.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich bei einem Spezialist der steuerberatenden Berufe!

Ich bin weit über 80 (oder 90) Jahre alt - hat mein Kurantrag Aussicht auf Erfolg?

Selbstverständlich ja! Wichtig ist, dass Sie die eigenverantwortliche Durchführung dieser Kurmaßnahme selbständig und ohne fremde Hilfe bewerkstelligen können.

Wir empfehlen Ihnen die "Kur der kurzen Wege": Unterkunft, Verpflegung und Therapie sind unter einem Dach.

Wir beraten Sie gerne!

Bitte beachten Sie:

Diese Informationen thematisieren die in der Praxis wichtigsten Fragestellungen. Rechtsansprüche lassen sich hieraus nicht ableiten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der kostenfreien Kurhotline: 08000-543210!

Vorsicht Pauschalkuren!

Pauschalkuren / Kurreisen dürfen von gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr bezuschusst werden!

 

"Inzwischen bieten diverse Reiseveranstalter sogenannte Pauschalkuren an, bei denen im Reisepreis sowohl Unterkunft, Verpflegung als auch ärztliche Behandlung und die medizinisch-therapeutischen Anwendungen enthalten sind. Eine Kostenerstattung für derartige Maßnahmen ist grundsätzlich nicht möglich, da in der Regel weder ein individueller Vorsorgeplan noch eine spezifizierte und quittierte Rechnung des Leistungserbringers vorliegen."

Quelle: Techniker Krankenkasse

"Nicht erstattungsfähig sind Angebote verschiedener Reiseveranstalter, bei denen im Reisepreis sowohl Unterkunft, Verpflegung als auch ärztliche Behandlung und die medizinisch therapeutischen Anwendungen enthalten sind. Bei solchen "Pauschalkuren" handelt es sich nicht um ambulante Vorsorgeleistungen im Sinne des Gesetzgebers, da in der Regel weder ein auf Ihren individuellen Vorsorgebedarf zugeschnittener Vorsorgeplan noch eine spezifizierte und quittierte Rechnung des Leistungserbringers vorliegen."

Quelle: Knappschaft

 

Wir helfen Ihnen, damit auch Sie die möglichen Zuschüsse von Ihrem Sozialversicherungsträger erhalten können! Gesundheit ist auch heute noch bezahlbar!

Achtung: Erstattungsfähige Kuren dürfen nicht pauschal inkl. Anwendungen gebucht werden!

Antrag für eine Badekur (ambulante Vorsorgeleistung)

Liebe Kurinteressentin, lieber Kurinteressent,

wir begleiten Sie auf dem Weg zu einer auf Sie persönlich zugeschnittenen Badekur (auch "offene Badekur", "ambulante Vorsorgeleistung" oder "Vorsorgekur" genannt) in einem anerkannten Kurort in Deutschland oder im europäischen Ausland - egal welche Krankenkasse für Sie zuständig ist. Natürlich kostenlos!

Der Ablauf ist ganz einfach:

Füllen Sie unten stehendes Formular aus und klicken Sie auf "Kurantrag kostenlos anfordern" oder rufen Sie uns an: 08000-543210 (kostenfrei)!

Sie erhalten von uns umgehend alle erforderlichen Antragsunterlagen für eine Badekur und zusätzlich stehen wir Ihnen mit einem kompetenten Ansprechpartner zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der kompletten Antragstellung.

Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir werden von Verbänden, Vereinen, Einrichtungen und Verwaltungsstellen unterstützt. Rufen Sie uns an: 08000-543210 (kostenfrei)! Oder tragen Sie sich hier ein:

Jetzt Kurantrag für eine Badekur kostenlos anfordern!

Unser Service ist für Sie kostenlos:

  • Sie erhalten kostenlose Beratung durch medizinisches Fachpersonal.
  • Alle erforderlichen Antragsunterlagen stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung und erklären Ihnen die notwendigen Schritte.
  • Ihre Unterlagen leiten wir an Ihre Krankenkasse weiter und klären aufkommende Fragen direkt mit ihr ab.
  • Falls Sie eine Ablehnung bekommen, unterstützen wir Sie ggf. bei einem Widerspruch.

Kuramed

Berliner Platz 2
76275 Ettlingen

Telefon: +49 (0) 7243 - 9390333
Telefax:  +49 (0) 7243 - 9390335

kostenfreie Kurhotline:
08000 - 543210

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