stationäre Vorsorge- / Rehabilitationsleistung

Wozu dient eine stationäre Vorsorgeleistung?

Das Ziel der stationären Vorsorgeleistung ist, eine bereits geschwächte Gesundheit zu verbessern und somit eine drohende Krankheit zu verhindern. Dabei sollen Sie Anleitungen zum eigenverantwortlichen Umgang mit Ihrer Gesundheit erhalten, welchen Sie nach Kurende in Ihren Alltag integrieren: Hilfe zur Selbsthilfe im Rahmen der stationären Vorsorgekur.

Für Krankenkassen gilt: "Reha vor Pflege". Eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit soll verhindert bzw. eine bestehende Pflegebedürftigkeit gemindert, überwunden oder eine Verschlimmerung vermieden werden.

Wann ist eine stationäre Vorsorgeleistung notwendig?

Grundsätzlich gilt: "ambulant vor stationär"!

Wenn ambulante Behandlungen und Kuren nicht ausreichen, nicht geeignet oder aus sozialmedizinischer Sicht nicht sinnvoll sind, können stationäre Kuren bewilligt werden.

Falls Sie körperlich beeinträchtigt oder ärztliche Betreuung benötigen, kommt ebenfalls ein stationärer Kuraufenthalt in Frage.  

Wenn geeignete ambulante Behandlungsmöglichkeiten an Ihrem Wohnort fehlen oder für Sie nicht erreichbar sind, macht eine stationäre Kur Sinn.

Und vor allem, wenn bereits alle ambulanten Therapieformen ausgeschöpft sind, sind Sie reif für eine stationäre Vorsorgemaßnahme.

Aus medizinischer Sicht ist eine stationäre Vorsorgeleistung notwendig,

  • wenn sich die Therapieziele nicht durch ambulante Behandlungen am Wohnort und nicht durch eine ambulante Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort erreichen lassen,
  • um eine Schwächung der Gesundheit zu beseitigen, die in absehbarer Zeit zu einer Krankheit führen würde,
  • um eine Krankheit zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden,
  • um Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern oder zu verhindern.

Was kann im Rahmen der stationären Vorsorgeleistung behandelt werden?

U. a. folgende Erkrankungen / Beschwerden können im Rahmen der stationären Vorsorgeleistung behandelt werden:

  • Atemwegserkrankungen, COPD
  • Fibromyalgie
  • Haut-Erkrankungen
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Krebs-Nachsorge
  • Lähmungen
  • Lymphatische Erkrankung
  • Magen, Darm, Verdauung
  • Migräne
  • Morbus Bechterew
  • Neurologie
  • Osteoporose
  • Psyche, Depression, Burn-out, Erschöpfung
  • Rheuma, Arthrose
  • Stoffwechsel, Diabetes, Adipositas
  • Stütz- und Bewegungsapparat
  • Wirbelsäule, Gelenke

Wie lange dauert eine stationäre Vorsorgeleistung?

Die Kur dauert in der Regel 3 Wochen. Eine Verlängerung ist in dringenden medizinischen Fällen möglich.

Wie oft kann ich diese Kur beantragen?

Die stationäre Vorsorgeleistung kann alle vier Jahre durchgeführt werden. Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Dringlichkeit kann die Leistung auch vor dem Ablauf von vier Jahren wieder in Anspruch genommen werden.

Wo kann eine stationäre Vorsorgeleistung durchgeführt werden?

Eine stationäre Vorsorgekur kann in einer Klinik, die zur Behandlung des Krankheitsbildes medizinisch geeignet ist, durchgeführt werden. Diese Einrichtung verfügt über einen Versorgungsvertrag gemäß § 111 SGB V und ist somit von den Krankenkassen für die Durchführung der stationären Vorsorgeleistung zugelassen.

Was bedeutet das Wunsch- und Wahlrecht?

Der Versicherte hat Einfluss auf die Auswahl der Klinik, wenn seine Wünsche angemessen sind, die Klinik medizinisch geeignet ist und über einen Versorgungsvertrag nach § 111 a SGB V verfügt. Berechtigte Wünsche können aufgrund besonderer persönlicher Lebensumstände, Alter, Geschlecht, Religion und Weltanschauung vorliegen.

Zuzahlungen dürfen von der Krankenkasse nur gefordert werden, wenn die Wünsche nicht medizinisch begründet sind, beispielsweise bei der Auswahl Klinik aufgrund von Seelage ohne medizinische Notwendigkeit oder einer luxuriösen Zimmerausstattung. Für begründete Klinikwünsche dürfen die Krankenkassen keine Mehrkosten verlangen.

 

Gerne sind wir Ihnen bei der Auswahl einer begründeten qualitativ hochwertigen und leistungsfähigen Vorsorgeeinrichtung behilflich.

Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Die Krankenkasse zahlt die ärztlichen, medizinischen und therapeutischen Behandlungen sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der Klinik.

Außerdem übernimmt sie die Kosten der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln - abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung des Versicherten von 10% der Kosten, bzw. mindestens 5,- € und höchstens 10,- €. Falls Sie mit dem PKW anreisen, zahlt die Krankenkasse i. d. R. maximal die fiktiven Kosten für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.

Die Kosten für eine Begleitperson können von dem Sozialversicherungsträger übernommen werden, wenn die Mobilität des Patienten eingeschränkt ist. Hierfür ist eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Begleitperson erforderlich. Auch die Fahrtkostenregelung greift bei der Begleitperson.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Ihr Eigenanteil bei einer stationären Kur beträgt 10,- € pro Kalendertag und wird von Ihnen direkt an die Einrichtung geleistet. Bei Erreichen der Überforderungsgrenze können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit. 

10% der tatsächlichen Reisekosten - mindestens 5,- € und höchstens 10,- € - müssen von Ihnen gezahlt werden.

Ich bin bereits Rentner/in. Kann ich auch einen Kurantrag für eine stationäre Vorsorgemaßnahme stellen?

Gerade diese Kurform eignet sich für Rentner, da hier der Grundsatz gilt "Reha vor Pflege" und die Krankenkassen zuständig sind. Eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit soll verhindert bzw. eine bestehende Pflegebedürftigkeit gemindert, überwunden oder eine Verschlimmerung vermieden werden.

Im Gegensatz zur stationären Rehabilitationsmaßnahme ist bei Rentnern meist nicht die Deutsche Rentenversicherung zuständig, weil es sich hier nicht um den Erhalt und die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit im Sinne "Reha vor Rente" handelt.

Muss ich für eine stationäre Vorsorgeleistung Urlaub nehmen?

Für die stationäre Vorsorgekur, welche in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge, der Rehabilitation oder einer vergleichbaren Einrichtung durchgeführt wird, müssen Sie keinen Urlaub nehmen.

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Maßnahme, die voraussichtliche Dauer und die Verlängerung der Maßnahme unverzüglich mitzuteilen.

Zuständigkeiten in besonderen Fällen:

Falls Sie eine stationäre Kur aufgrund eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an die Gesetzliche Unfallversicherung.

Bei Gesundheitsschäden durch Zivildienst, Wehrdienst oder Kriegsdienst ist die Kriegsopferversorgung/-fürsorge für Sie zuständig.

Bitte beachten Sie:

Diese Informationen thematisieren die in der Praxis wichtigsten Fragestellungen. Rechtsansprüche lassen sich hieraus nicht ableiten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der kostenfreien Kurhotline: 08000-543210!

Antrag für eine stationäre Vorsorgeleistung

Liebe Kurinteressentin, lieber Kurinteressent,

wir begleiten Sie auf dem Weg zu einer auf Sie persönlich zugeschnittenen stationären Vorsorgeleistung in Deutschland - egal welche Krankenkasse für Sie zuständig ist. Natürlich kostenlos!

Der Ablauf ist ganz einfach:

Füllen Sie unten stehendes Formular aus und klicken Sie auf "Kurantrag kostenlos anfordern" oder rufen Sie uns an: 08000-543210 (kostenfrei)!

Sie erhalten von uns umgehend alle erforderlichen Antragsunterlagen für eine stationäre Vorsorgeleistung und zusätzlich stehen wir Ihnen mit einem kompetenten Ansprechpartner zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der kompletten Antragstellung.

Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir werden von Verbänden, Vereinen, Einrichtungen und Verwaltungsstellen unterstützt. Rufen Sie uns an: 08000-543210 (kostenfrei)! Oder tragen Sie sich hier ein:

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  • Sie erhalten kostenlose Beratung durch medizinisches Fachpersonal.
  • Alle erforderlichen Antragsunterlagen stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung und erklären Ihnen die notwendigen Schritte.
  • Ihre Unterlagen leiten wir an Ihre Krankenkasse weiter und klären aufkommende Fragen direkt mit ihr ab.
  • Falls Sie eine Ablehnung bekommen, unterstützen wir Sie ggf. bei einem Widerspruch.

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